Maler- und Lackierer

Zum Bauhauptgewerbe unterscheidet sich der Rahmentarifvertrag im Malerhandwerk nicht nur bei den Lohngruppen und des Mindestlohnes, sondern auch bei der Gestaltung des Jahresurlaubes. Wo im Baugewerbe 30 Tage Jahresurlaub gewährt wird, wird der Jahresurlaub im Malerhandwerk nach der Branchenzugehörigkeit berechnet.
Ebenfalls ist das Urlaubskassenverfahren anders zu handhaben wie im Bauhauptgewerbe.
Aufgrund der sehr guten Kenntnisse im Maler- und Lackiererhandwerk, nicht nur bei der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, sondern auch im Tarifvertrag, der im Baunebengewerbe einige Besonderheiten bietet, sind wir seit Jahren Partner die bei der Landesmalerinnung Baden-Württemberg.
